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   BPatG, 28.03.2000 - 27 W (pat) 215/99   

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https://dejure.org/2000,31315
BPatG, 28.03.2000 - 27 W (pat) 215/99 (https://dejure.org/2000,31315)
BPatG, Entscheidung vom 28.03.2000 - 27 W (pat) 215/99 (https://dejure.org/2000,31315)
BPatG, Entscheidung vom 28. März 2000 - 27 W (pat) 215/99 (https://dejure.org/2000,31315)
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  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 28.03.2000 - 27 W (pat) 215/99
    Maßgeblich für die Bewertung der Verwechslungsgefahr ist die Wechselwirkung aller im Einzelfall relevanten Gesichtspunkte, insbesondere der Warenähnlichkeit, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke und der Markenähnlichkeit (EuGH GRUR 1998, 922 "Canon"; BGH GRUR 1995, 216 "Oxygenol II").
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BPatG, 28.03.2000 - 27 W (pat) 215/99
    Maßgeblich für die Bewertung der Verwechslungsgefahr ist die Wechselwirkung aller im Einzelfall relevanten Gesichtspunkte, insbesondere der Warenähnlichkeit, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke und der Markenähnlichkeit (EuGH GRUR 1998, 922 "Canon"; BGH GRUR 1995, 216 "Oxygenol II").
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 28.03.2000 - 27 W (pat) 215/99
    Eine wesentliche Unterscheidungshilfe stellt schließlich auch der Sinngehalt von "ELSA" als bekannter weiblicher Vorname dar (BGH GRUR 1992, 130 "Bally/BALL").
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 28.03.2000 - 27 W (pat) 215/99
    Im übrigen gilt der Grundsatz, daß auch beschreibende Teile einer Marke, an deren Verwendung der Fachverkehr ein berechtigtes Interesse haben kann, den Gesamteindruck mitprägen und bei der Kollisionsprüfung nicht einfach vernachlässigt werden dürfen (BGH GRUR 1995, 808 "P3-plastoclin"; 1996, 200 "Innovadiclophlont").
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Auszug aus BPatG, 28.03.2000 - 27 W (pat) 215/99
    Im übrigen gilt der Grundsatz, daß auch beschreibende Teile einer Marke, an deren Verwendung der Fachverkehr ein berechtigtes Interesse haben kann, den Gesamteindruck mitprägen und bei der Kollisionsprüfung nicht einfach vernachlässigt werden dürfen (BGH GRUR 1995, 808 "P3-plastoclin"; 1996, 200 "Innovadiclophlont").
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